Gesundheitsthemen

Video-Sprechstunde und Online-Krankmeldung

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Online von der Diagnose bis zur Krankschreibung

 

Der Arzt fragt über Video-Sprechstunde nach den Beschwerden und gibt Behandlungsempfehlungen, gleichzeitig wird bei Bedarf nach dieser Sprechstunde ein Rezept ausgestellt.

 

Video-Sprechstunde

 

Eigentlich nicht schlecht, denn der Patient spart sich die lästige Warterei im Wartezimmer und steckt auch keine anderen Patienten an, wenn er zum Beispiel erkältet ist. Umgekehrt wird er selbst nicht infiziert, wenn er wegen einem anderen Leiden zum Arzt geht.

Und wenn man ehrlich ist, wie viele Rezepte werden in der Praxis nur nach ein paar Worten über Art der Wehwehchen ausgestellt? Das ist Routine im ärztlichen Alltag. Warum also nicht? Handelt es sich deswegen gleich um einen Verstoß gegen die ärztliche Ethik? Denn Fakt ist, dass es ein Fernbehandlungsverbot gibt.

 

Lockerung des Fernbehandlungsverbots

 

Dieses nun will die Bundesärztekammer lockern und so den modernen Anforderungen und technischen Möglichkeiten anpassen. Der Verband hat sich auf folgenden Wortlaut geeinigt: „Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über elektronische Kommunikationsmedien ist erlaubt, wenn dies im Einzelfall ärztlich vertretbar ist“.

Warum auch nicht, wo doch derzeit schon bundesweit ganztägige telemedizinische Bereitschaftsdienste tätig sind. Vorreiter ist da die Schweiz, wo Firmen seit dem Jahr 2000 rund um die Uhr ärztliche Beratungen per Telefon oder Video anbieten und bei Bedarf Rezepte ausstellen.

 

Video-Sprechstunde

 

Es wird höchste Zeit, dass die Ärzteschaft mit der Zeit geht und nicht darauf beharrt, den Patienten in der Praxis zu sehen, zumal dies tatsächlich ja nur selten so erfolgt, wie es gegenüber den Krankenkassen abgerechnet wird. Meist verlässt der Patient bei einem Nachbesuch die Praxis ohne nochmals mit einem Arzt gesprochen zu haben. Das erledigt die Sprechstundenhilfe – vor allem wenn es um Nachverordnungen von Medikamenten geht. Ich sehe darin auch keinen Verstoß gegen ethische Prinzipien. Eine Zuwiderhandlung sehe ich eher dann, wenn Ärzte oder Ärztinnen Leistungen abrechnen, die sie nicht erbracht haben, was in Praxen Gang und Gäbe ist. Und genau das können sie bei der Telemedizin eben nicht mehr.  Telemedizin ist nicht nur zeit-, sondern auch kostensparend. Die Effektivität und der Behandlungserfolg wird dabei der Gleiche sein wie in der Praxis. Natürlich lässt sich dieser Service nicht auf alle Krankheiten ausdehnen, hier muss schon stark differenziert werden.

 

 

Gefahr des Missbrauchs bei Online-Krankschreibungen

 

Generell sehe ich eher die Gefahr eines Missbrauchs bei Online-Krankschreibungen. Verführen sie doch dazu, schnell mal drei Tage blau zu machen, zumal man lediglich Krankheitssymptome ankreuzt, ohne mit einem Arzt ein Videogespräch führen zu müssen.

Doch wie soll dem Patienten bei falschen Angaben Betrug nachgewiesen werden? Das wird nur in den seltensten Fällen geschehen, funktioniert ja nicht einmal bei herkömmlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durch den Arzt in der Praxis. Wie viele Patienten tollen auf Partys herum, besuchen Märkte, gehen ins Kino, so als wäre nichts, nur arbeiten dürfen sie nicht. Es wird schwer sein, in solchen Fällen den Nachweis einer Krankheitsvortäuschung zu erbringen.

 

 

Zu viele Fehltage führen zu hoher Belastung der Arbeitgeber

 

An und für sich ist gegen eine Online-Krankschreibung nichts einzuwenden, denn wenn ein Patient unter akuter Übelkeit, Migräne, Hals- und Nasenentzündungen oder ähnlichem leidet, wäre es eine Zumutung, ihn ins Wartezimmer zu ordern. Doch wie schnell werden solche Angebote ausgenutzt? Sieht man sich die durchschnittlichen Fehltage in Deutschland an, ergeben Untersuchungen der Krankenkassen ein düsteres Bild. Immerhin fehlt jeder Arbeitnehmer krankheitsbedingt durchschnittlich 19,5 Tage im Jahr und zwar mit steigender Tendenz, so berichten die Techniker Krankenkasse und die AOK.

Diese Gleichgültigkeit ist ein Anzeichen dafür, wie stark das Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein der Arbeitnehmer in den letzten Jahrzehnten immer mehr verkümmert ist. Woran das liegt, ist allerdings ein anderes Thema.

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Bedenkt man jedoch, wie hoch die Kosten für Fehltage sind, handelt es sich für unsere Volkswirtschaft um einen erheblichen Verlust, für den letztendlich auch die Arbeitnehmer aufkommen müssen. Fehlzeiten in Deutschland stiegen seit 2006 um 75%. Damit gehen der Volkswirtschaft insgesamt 225 Milliarden € verloren. Wer soll das bezahlen? Zwangsläufig wird sich das in der Lohnentwicklung widerspiegeln.

 

Video-Sprechstunde und Datenmissbrauch

 

Krankmeldungen über WhatsApp tragen das Risiko in sich, durch den Großkonzern, der zu Facebook gehört, in Datenbanken gesammelt zu werden, auch wenn der Datenschutz das nicht erlaubt. Daten über Erkrankung und Krankheitshäufigkeit könnten so unter Umständen den Großkonzernen angeboten werden, die mehr wissen wollen über Personen, die sie einstellen. Diese Möglichkeit wird natürlich vehement verneint. Aber wo Geld rollt, wird der Datenschutz nur vordergründig gewahrt. Wenn Firmen schon vor der Einstellung wissen, mit wie vielen Fehltagen sie bei dem/der Bewerber/in zu rechnen haben, erleichtert das die Entscheidung zur Einstellung ungemein. Und es ist doch jedem klar, dass über jeden von uns Daten kursieren.

Deshalb ist eine eigene App geplant, die über Server der Krankenkassen oder der Ärzteschaft läuft.

Trotz allem Wenn und Aber sehe ich ein großes Potential in der Telemedizin und eine Herausforderung für die Zukunft.

 

 

 

 

Medikamente per Internet

Mit zunehmenden Anforderungen an die Digitalisierung setzten sich nun auch Mediziner auseinander. Denn neben der Beratung sowie der Diagnose von Erkrankungen über das Netz möchten viele Kunden Ihre Medikamente nun auch über Online-Apotheken beziehen. Alles was man dafür braucht ist ein sogenanntes E-Rezept. Und es ist egal ob Sie ein Mittel gegen Magenkrämpfe oder Kopfschmerzen bestellen. Mit dem elektronischen Rezept sind alle Medikamente nur ein paar Klicks entfernt.

Diese Möglichkeit der Medikamenten-Bestellung wird schon besonders in Städten genutzt. Beispiel Antibabypille: Bei der statistischen Analyse von Städten mit über 100.000 Einwohnern kam heraus, dass die Einwohnerinnen in Großstädten 1/3 mehr Rezept-Anfragen als in ländlichen
Regionen generieren (Studie: Die Antibabypille im Fokus der Telemedizin).

 

 

 

Video-Sprechstunde
Mit dem E-Rezept sind alle Medikamente einen Knopfdruck entfernt

 

 

Notwendigkeit von Video-Sprechstunden in Deutschland

 

Auch wenn es so manches Bedenken im Bereich Video-Sprechstunde und Telemedizin gibt, nimmt das Interesse schon seit den 90er Jahren an einer „digitalen Medizin“ stetig zu. Und das ist auch notwendig.

Die Menschen werden in Deutschland immer älter und benötigen so auch häufiger ärztlichen Beistand. Gerade chronischen Herz-, Lungen- oder Gefäßerkrankungen führen Senioren immer wieder in deutsche Praxen. Dies ist allerdings nicht immer so einfach wie es sich anhört. Gerade auf dem Land kommt es diesbezüglich nicht selten zu erheblichen Problemen.

Die öffentlichen Personennahverkehrsmöglichkeiten wurden in ländlichen Regionen aufgrund fehlender Rentabilität immer weiter zurückentwickelt. Demzufolge haben ältere, nicht mobile Personen häufiger Probleme, die nächste Praxis aufzusuchen.

Ein weiteres Problem ist, dass es deutschlandweit immer weniger “Landärzte” gibt, worunter die medizinische Versorgung ebenfalls erheblich leidet.

Unabhängig davon werden viele praktizierende Ärzte in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen, wodurch es auf kurz oder lang zu einem Ärztemangel kommen wird. Besonders der Bereich Frauenheilkunde und Geburtshilfe ist davon betroffen, aber auch bei den Allgemeinmedizinern werden laut Studien gut 1/5 in den nächsten Jahren in Rente gehen.

 

 

 

 

Quellen:

  • Gemeinsamer Bundesausschuss: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Abnahme des Endberichts „Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung i.S.d. §§ 99 ff. SGB V zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung“. 2018. https://www.g-ba.de/downloads/39-261-3493/2018-09-20_Endbericht-Gutachten-Weiterentwickklung-Bedarfsplanung.pdf
  • Das E-Rezept kommt! Bundesgesundheitsministerium. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept.html
  • Digitizing healthcare – opportunities for Germany. McKinsey. https://www.mckinsey.com/industries/healthcare-systems-and-services/our-insights/digitizing-healthcare-opportunities-for-germany

 

 

Steffen Gruss

Hallo, mein Name ist Steffen Gruß. Ich bin Heilpraktiker und beschäftige mich seit gut 20 Jahren mit den Themen Gesundheit, alternative Medizin und Ernährung. Neben der eigenen Praxis, gebe ich mein Wissen und die Erfahrungen in Seminaren, Workshops und Vorträgen weiter. Auf diesem Fachportal veröffentliche ich regelmäßig neue Beiträge und informiere Interessierte darüber, welche Möglichkeiten es gibt, seiner Gesundheit etwas Gutes zu tun.

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