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Das neue Jahr ist angebrochen, doch trotz der Reformziele aus dem vergangenen Jahr wird die Höhe des Pflegegelds
auch 2022 nicht steigen. Unter Pflegegeld wird eine Entschädigung für die pflegenden Personen verstanden, die einen hilfebedürftigen Menschen in seinem Zuhause betreuen und dies nicht berufsmäßig tun. Das Geld wird dabei an die zu pflegende Person ausbezahlt, die es weitergibt und sich somit für die Unterstützung revanchiert. Dieser Artikel erläutert alles Wichtige rund um das Pflegegeld und die Voraussetzungen für den Bezug der Sozialleistung.

 

Pflegegeld

 

 

Rahmeninformationen

Die Rechtsgrundlage für das Pflegegeld stellt das Pflege-Versicherungsgesetz dar. Die Leistungshöhe ist von der Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung abhängig, die bis 2016 in Pflegestufen und seit 2017 in Pflegegrade eingeteilt wird. Das Geld für die selbst organisierte Pflege wird monatlich ausbezahlt, wobei die zuständigen Leistungsträger die privaten und gesetzlichen Pflegeversicherungen sind.

 

Die verschiedenen Grade und die Leistungshöhe

Je nach Pflegegrad zahlen die Versicherungen unterschiedliche Beträge aus, die wie folgt gestaffelt sind:

Pflegegrad 1: 0 Euro
Pflegegrad 2: 316 Euro
Pflegegrad 3: 545 Euro
Pflegegrad 4: 728 Euro
Pflegegrad 5: 901 Euro

Mit einer Erhöhung der Leistung ist frühestens 2025 zu rechnen. Weitere Informationen bietet beispielsweise die Pflegegeld-2021-Tabelle.

 

Voraussetzungen

Die Grundvoraussetzung besteht darin, dass die betreuungsbedürftige Person pflegeversichert ist. Zudem dürfen diejenigen, die die Pflegeleistungen übernehmen, dies nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erledigen, sodass es sich nicht um professionelle Pflegekräfte handelt, die in einem Arbeitsverhältnis zu der pflegebedürftigen Person stehen. Der Pflegegrad selbst muss offiziell anerkannt sein, wofür ein mehrstufiger Prozess eingeleitet werden muss, der wie folgt abläuft:

1. Antrag auf Anerkennung des Pflegegrads bei der Versicherung stellen

2. Anschließend nimmt der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) bei gesetzlich Versicherten eine Prüfung vor, um festzustellen, ob nach den Vorgaben des Gesetzes eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und wenn ja, zu welchem Grad sie besteht. Bei privat Versicherten ist hierfür MEDICPROOF zuständig.

3. Auf Basis der Einschätzung von MDK oder MEDICPROOF nimmt die Pflegeversicherung die endgültige Einstufung vor und erlässt einen Bescheid über die Höhe des Pflegegelds

Als weitere Voraussetzung gibt es regelmäßige Beratungsgespräche, die ab Pflegegrad zwei wahrgenommen werden müssen, da andernfalls die Leistungen gekürzt werden können. Ziel dieser Gespräche ist, sicherzustellen, dass die pflegebedürftige Person zuhause gut betreut wird. Deshalb sollten auch die pflegenden Familienangehörigen, Freunde oder Bekannten bei diesem Termin anwesend sein, da sie von der Beratungsperson wichtige Hinweise zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und Tipps für die Alltagsbewältigung bekommen.

 

Fazit

Die Sozialleistung hilft Menschen mit Beeinträchtigungen, von Pflegeeinrichtungen unabhängig zu bleiben und das Leben in der gewohnten Umgebung mit Hilfe verwandter oder befreundeter Menschen fortzusetzen. Damit trägt der Gesetzgeber dem Wunsch vieler pflegebedürftiger Personen nach mehr Eigenständigkeit und der Aufrechterhaltung ihres sozialen Netzwerks Rechnung.

Steffen Gruss
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