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Pflegegeld – finanzielle Hilfe

 

Jeder möchte mobil und fit bis ins hohe Alter bleiben. Doch oft sieht die Realität leider ganz anders aus. Schnell zwingt uns ein Unfall oder eine durchgemachte Erkrankung in die Knie und wir sind nicht mehr fähig den Alltag ohne Probleme zu bewältigen. Rund 2,9 Millionen Menschen sind in Deutschland pflegebedürftig, von den 2,08 Millionen zu Hause und 783 000 in Pflegeeinrichtungen gepflegt werden.

Dies bedeutet für die Angehörigen in den meisten Fällen zusätzliche Arbeit und vor allem auch Kosten. Und nicht jeder möchte oder kann seine pflegebedürftigen Eltern in ein Heim bringen. Um diese Situation so gut wie möglich zu unterstützen, gibt es in Deutschland das Pflegegeld.

 

Pflegegeld

 

 

Pflegegeld – Was ist das?

Pflegegeld steht allen Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden und den Pflegegrad 2 bis 5 aufweisen zu. So wird die Pflege durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn finanziell unterstützt. Das Pflegegeld kann aber nur für die pflegerische Versorgung durch Angehörige genutzt werden, professionelle Pflegekräfte sind davon ausgeschlossen.

Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse gezahlt. Allerdings gibt es ein paar Voraussetzung, damit man für die finanzielle Unterstützung zugelassen ist.

  • Die pflegerische Versorgung muss selbst, durch pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Tätige, sichergestellt werden.
  • Der Pflegebeziehende muss mindestens den Pflegegrad 2 vorweisen können.

 

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld. Deren pflegerische Versorgung wird über andere Leistungen, wie beispielsweise den Betreuungs- und Entlastungsbeitrag und Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnraumes, gedeckt.

 

 

Pflegestufen

Je höher Dein Pflegegrad ist, desto mehr Pflegegeld erhältst Du. Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen sind nach den Pflegegraden gestaffelt. Desto höher Dein pflegerischer Bedarf ist, desto mehr Geld benötigst und erhältst Du zu Deiner pflegerischen Absicherung.

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld. Deren pflegerische Versorgung wird über andere Leistungen, wie beispielsweise den Betreuungs- und Entlastungsbeitrag und Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnraumes, gedeckt.

 

Hier siehst Du eine Tabelle des Bundesgesundheitsministerium mit den entsprechenden Pflegegraden und den daran gestaffelten Geldleistungen:

Pflegegeld 2021 Tabelle:

Pflegebedürftigkeit in Graden Monatliches Pflegegeld
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 316 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro

 

 

Verpflichtende Beratungsgespräche ab Pflegegrad 2

Eine weitere Voraussetzung, um das Pflegegeld zu erhalten sind die verpflichtenden Beratungsgespräche. Nach § 37.3 SGB XI müssen ab der Pflegestufe 2-5 in festgelegten Abständen ein Beratungsgespräch stattfinden. Werden diese nicht wahrgenommen oder sogar verweigert, dann kann das Pflegegeld gekürzt oder sogar gestrichen werden.

Für die Pflegestufe 1 oder als Empfänger von Kombinations- oder Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2 ist eine Beratung auf Wunsch ebenfalls möglich. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse (einmal pro Halbjahr).

So oft müssen Sie sich beraten lassen:

  • Pflegegrad 1: keine Beratung vorgeschrieben
  • Pflegegrad 2 & 3: 1 x pro Halbjahr
  • Pflegegrad 4 & 5: 1 x pro Vierteljahr

 

 

Kombinationsleistung: Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren

Pflegebedürftige, die sich sowohl von Angehörigen wie auch von professionellen Pflegekräften versorgen lassen wollen, können dies als Kombinationsleistung beanspruchen. Darunter versteht man den Bezug von Pflegegeld für die Versorgung durch pflegende Angehörige zuzüglich Sachleistungen zur Vergütung der Pflegedienst-Leistungen. Allerdings wird in diesem Fall das Pflegegeld nicht mehr in voller Höhe ausgezahlt. Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Sachleistungen.

 

 

Verhinderungspflege

Ist die pflegende Person über einen gewissen Zeitraum (z.B. Urlaub, Krankheit) nicht in der Lage ihre Aufgaben zu erfüllen, so besteht die Möglichkeit die Pflege von einem Pflegedienst übernehmen zu lassen. Diese Verhinderungspflege kann maximal für 6 Kalenderwochen im Jahr beantragt werden und die Kosten für den Pflegedienst werden von der Pflegekasse übernommen.

 

 

Wie kann ich Pflegegeld beantragen?

Wenn Sie an sich oder an einem Angehörigen bemerken, dass der Alltag immer schlechter zu bewältigen ist, dann ist es möglich einen Antrag bei der Krankenkasse, um die Pflegebedürftigkeit festzustellen.

Als nächste beauftragt die Krankenkasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zur Überprüfung der Pflegebedürftigkeit. Diese Überprüfung gemäß des Neuen Begutachtungsassessement (NBA) findet dann bei dem Antragsteller statt, um so die aktuelle Pflegestufe zu ermitteln.

Steffen Gruss
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