Ferienzeit 2021 und Corona
Es ist wieder Ferienzeit
Feiertage, Pfingsten und die heißersehnten Sommerferien stehen vor der Tür. Und jeder möchte sich über die Ferientage erholen und am besten auch verreisen – weit weg von der aktuellen Corona-Situation. Doch geht das? Lassen sich Ferien und Corona überhaupt vereinbaren?
Aktuelle Situation
Deutschland hat die dritte Corona-Welle wohl vorerst überstanden. Schulen und Kindergärten sollen nach den Pfingstferien (je nach Inzidenz-Wert) zum Teil wieder öffnen und auch der ansatzweise „normale“ Alltag kommt auch wieder zurück. Ob das nun mit dem Impf-Fortschritt, der Bundes-Notbremse oder einfach der Tatsache, dass jetzt die warmen Monate kommen, zu tun hat, kann man nur vermuten.
Maskenpflicht wird uns noch einige Zeit begleiten
Durch die Corona-Pandemie (SARS-CoV-2-Pandemie) hat sich unser Alltag stark verändert. Eine der offensichtlichsten Veränderungen entsteht dabei durch die inzwischen bestehende Maskenpflicht in vielen Bereichen. Je nach Inzidenz-Wert bleibt sie auch bestehen, um die Infektionskette auch weiterhin zu unterbrechen. Durch das Tragen der Masken soll die Übertragung des Virus von Mensch zu Mensch und somit auch das Risiko einer möglichen Infektion reduziert werden.
Unterschiedliche Masken
Es gibt unterschiedliche Maskentypen, die sich in ihrer Schutzwirkung teils deutlich unterscheiden. Hier eine Übersicht der verschiedenen Maskentypen:
- Mund-Nasen-Bedeckungen, wie z.B. Alltagsmaske, Behelfs-Mund-Nasen-Maske; Community-Maske
- medizinischen Gesichtsmasken wie OP-Masken. Hierbei handelt es sich um „Medizinprodukte“.
- partikelfiltrierenden Halbmasken, auch FFP-Masken genannt. Der Begriff FFP kommt aus dem englischen und bedeutet „Filtering Face Piece“. Diese Masken gehören zu der Produkt-Kategorie „Persönliche Schutzausrüstung“ (PSA).
Was ist in der Ferienzeit 2021 wieder erlaubt?
Freunde und Bekannte treffen
Je Infektionszahlen in Ihrem Bundesland oder Ihrer Region gelten andere Kontaktregeln. Bekannt ist aber bisher, dass bei mehr als 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen die bisherigen Kontaktregeln gelten. So darf sich ein Haushalt lediglich mit einer zusätzlichen Person treffen und großen Familientreffen oder Feiern sind auch verboten.
Befindet sich allerdings der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert unter 100 oder sogar unter 50, so treten neue Regelungen in Kraft. Allerdings entscheidet jeder Landkreis oder jedes Bundesland selbst, was erlaubt wird. Detaillierte Informationen dazu gibt es unter anderem beim zuständigen Gesundheitsamt.
Ist Pfingsturlaub erlaubt?
Grundsätzlich sind Reisen nicht verboten. Dennoch wird weiterhin davon abgeraten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen. Sie sollten aus diesem Grund, bei Ihrer Reiseplanung, unbedingt darauf achten, dass Sie nicht in ein Corona-Risikogebiet reisen. Sollte sich Ihr Reiseziel innerhalb Deutschlands befinden, erkundigen Sie sich vorher, in welchen Bundesländern kein Beherbergungsverbot mehr gilt.
Öffnet die Gastronomie an Pfingsten?
Ob Bars, Restaurants oder Kneipen öffnen dürfen hängt ebenfalls von den Infektionszahlen in einzelnen Städten und Landkreisen ab. Außenbereiche dürfen in vielen Fällen schon bei einem
Sind Tagesausflüge möglich?
Wanderungen, Spaziergänge oder Radtouren in die Natur waren die gesamte Pandemie über grundsätzlich erlaubt. Aber auch Tagesauspflüge können während der Pfingstferien vereinzelt wieder unternommen werden. Zoos, Museen, Freizeitparks und sogar Freibäder öffnen ebenfalls mancherorts wieder ihre Tore.
Beachten Sie aber, dass jede Einrichtung selbst über ihre Öffnung und auch über mögliche zusätzliche Regelungen entscheiden kann. Informieren Sie sich daher am besten frühzeitig, ob Sie einen Termin buchen oder einen negativen Corona-Test nachweisen müssen.
Ferien 2021 im Ausland verbringen
Aufgrund sinkender Corona-Infektionszahlen in ganz Europa hat die Bundesregierung eine wesentliche Hürde für den Sommerurlaub aus dem Weg geräumt und Ferien im Ausland sind so auch wieder möglich. Mit der neuen geltenden Verordnung (Stand 13.05.), wurde auch die generelle Quarantänepflicht bei Einreise aus mehr als 100 Ländern aufgehoben. Darunter fallen auch einige der beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen wie z.B. Spanien, Italien, Griechenland, Österreich oder die Schweiz. Hier muss man bei der Rückreise nach Deutschland nur einen negativen Corona-Test vorweisen. Für Flugreisende ist dieser Test ohnehin obligatorisch.
Es gibt allerdings weiterhin eine Unterteilung in Risikogebiete, Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete. Und Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich online unter www.einreiseanmeldung.de anmelden.
Eine aktuelle Übersicht über die Risikogebiete bietet die Risikoliste des Robert Koch-Instituts.
Gebiete, die nicht mehr als Risikogebiete gelten (RKI; Stand: 21.5.2021):
- Finnland
- Irland – die Region Midland
- Jamaika
- Rumänien
- San Marino
- Die Slowakei
- Spanien – die autonomen Gemeinschaften Extremadura und Asturien