Champagner

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Beim Champagner, dessen Bezeichnung markenrechtlich geschützt ist, handelt es sich um einen in der Flasche vergorener Wein („Méthode traditionnelle oder Méthode champenoise“), der nach streng festgelegten Anbau- und Herstellungs-Statuten in der Champagne angebaut und gekeltert wird (Appellation d’Origine Protegée).  Die Bezeichnung „Champagner“ ist markenrechtlich geschützt.

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Die Einhaltung folgender Vorschriften ist obligat:

– streng abgegrenztes Anbaugebiet
– Ertragsbeschränkung und Einhaltung der vorgegebenen Pflanzdichte
– Handlese
– sofortiges und schonendes Pressen nach der Weinlese
– Flaschengärung
– Mindestlagerzeit auf der Hefe
– Verbot des Transvasierungsverfahrens (Entfernung der Hefe erfolgt nach Entleerung der Flasche durch Kohlensäuredruck und Filtration)

Trotz der strengen Vorgaben tun wir uns schwer, Champagner zu empfehlen. Das liegt unter anderem daran, dass in der Regel bis zu 150 verschiedene Weine der Rebsorten Pinot Noir, Pinot Meunier, Chardonnay, Arbane und Petit Meslier zusammengegossen werden, um sie dann durch einen Kellermeister geschmacklich so abzustimmen, dass sie der Klientel mundet. Oft muss ich aber erstaunt feststellen, dass viele Champagnerliebhaber nur nach dem Preis gehen und nur wenig Ahnung vom Geschmack haben. Man könnte so manchem einen preisgünstigen Crémont als Champagner vorsetzen und er würde ihn in allen Tönen als Champagner loben.
Wir halten mehr von Sortenreinheit und dem arttypischen Rebengeschmack, wie man es im Badischen oder Elsass (Crémont) vorfindet.

Steffen Gruss
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