Gesundheitsthemen

Umzug mit Pflegegrad: Zuschuss der Pflegekasse

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Umzug mit Pflegegrad: Wann die Pflegekasse den Umzug bezuschusst

Die Treppe wird zum Hindernis, das Bad ist zu eng, der Weg zum Arzt zu weit. Viele ältere Menschen merken irgendwann, dass die eigene Wohnung nicht mehr zu ihrem Alltag passt. Ein Umzug in eine barrierearme Wohnung kann dann helfen, länger selbstständig zu bleiben. Was viele nicht wissen: Mit Pflegegrad kann die Pflegekasse einen Teil der Kosten übernehmen.

Welche Regel gilt

Grundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI. Danach zahlt die Pflegekasse Zuschüsse für Maßnahmen, die das Wohnumfeld eines pflegebedürftigen Menschen verbessern. Gemeint sind Maßnahmen, die die Pflege zu Hause ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung sichern. Neben Umbauten wie einer bodengleichen Dusche kann auch der Umzug in eine Wohnung, die besser zur Pflegesituation passt, als solche Maßnahme gelten. Ob das im Einzelfall zutrifft, entscheidet die Pflegekasse.

Wie viel die Pflegekasse zahlt

  • Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme und pflegebedürftiger Person
  • Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, insgesamt bis zu 16.720 Euro je Maßnahme
  • Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad, von Pflegegrad 1 bis 5
  • Liegen die Kosten darüber, trägt den Rest die pflegebedürftige Person selbst

Wichtig: Der Zuschuss ist für die Wohnung zu Hause gedacht. Ein Umzug ins Pflegeheim fällt nicht darunter.

Antrag vor dem Umzug stellen

Weiße Schutzbahnen liegen über dem Steinboden eines Flurs bis in den Nebenraum

Der häufigste Fehler ist die Reihenfolge. Der Antrag muss bei der Pflegekasse gestellt werden, bevor der Umzug stattfindet. Wer erst umzieht und danach die Rechnung einreicht, bekommt in der Regel nichts. Dem Antrag liegt meist ein Kostenvoranschlag der Umzugsfirma bei. Dafür lohnt sich eine Besichtigung der alten Wohnung, damit Umfang und Preis realistisch sind. Hilfreich ist auch eine kurze Begründung, warum die neue Wohnung besser passt, etwa weil sie ebenerdig liegt, einen Aufzug hat oder näher an Angehörigen ist.

Wer den Antrag stellen kann

Den Antrag stellt die pflegebedürftige Person selbst oder jemand, der sie vertritt, zum Beispiel ein Angehöriger mit Vollmacht oder eine gesetzliche Betreuung. Viele Pflegekassen haben dafür ein eigenes Formular, das man telefonisch anfordern oder auf der Internetseite der Kasse herunterladen kann. Neben dem Kostenvoranschlag fragen manche Kassen nach Angaben zur alten und zur neuen Wohnung, etwa Etage, Aufzug oder Lage des Badezimmers. Je klarer beschrieben ist, warum die neue Wohnung den Alltag erleichtert, desto einfacher fällt die Entscheidung der Kasse.

Die Bearbeitung dauert je nach Kasse einige Tage bis wenige Wochen. Deshalb lohnt es sich, den Antrag zu stellen, sobald die neue Wohnung feststeht und der Kostenvoranschlag vorliegt. Der Umzugstermin sollte erst danach fest vereinbart werden, oder mit einem kleinen Puffer, falls die Kasse noch Rückfragen hat.

Was beim Umzug selbst hilft

Mitarbeiter mit Handschuhen verpackt Glasobjekte einzeln in einen Karton
Auch Kleinigkeiten mit Erinnerungswert kommen sicher an.

Ein Umzug im Alter ist mehr als ein Transport. Oft geht es von einer großen Wohnung in eine kleinere, und vieles muss vorher aussortiert werden. Gute Begleitung heißt hier: in Ruhe planen, Möbel auswählen, die mitkommen, und am Ende alles so aufbauen, dass der erste Abend im neuen Zuhause schon vertraut wirkt. Ein erfahrenes Umzugsunternehmen übernimmt auf Wunsch auch den Abbau, das Packen und den Aufbau von Möbeln und Lampen.

Manche Umzugsfirmen rechnen den Zuschuss direkt mit der Pflegekasse ab. Die pflegebedürftige Person tritt dafür ihren Anspruch an die Firma ab und muss nicht in Vorleistung gehen. Für einen Seniorenumzug in Köln und Umgebung ist das ein Weg, der Angehörigen viel Papierkram abnimmt. Fragen Sie danach am besten gleich bei der Besichtigung.

Für Angehörige ist ein Umzug im Alter oft auch emotional schwer. Gegenstände, die über Jahrzehnte zum Alltag gehörten, bleiben zurück. Es hilft, die pflegebedürftige Person so weit wie möglich mitentscheiden zu lassen, was mitkommt. Lieblingssessel, Fotos und vertraute Lampen machen aus einer fremden Wohnung schneller ein Zuhause.

Kurz zusammengefasst

  • Mit Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse einen Umzug in eine passendere Wohnung bezuschussen
  • Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme und Person, bei mehreren Pflegebedürftigen bis 16.720 Euro
  • Antrag mit Kostenvoranschlag immer vor dem Umzug stellen
  • Umzug ins Pflegeheim ist nicht abgedeckt

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Über die Umzugsunion

Die Umzugsunion (U1) UG mit Sitz in Köln begleitet Privat- und Firmenumzüge im Rheinland, von der Besichtigung über Möbel- und Küchenmontage bis zum Seniorenumzug. Die Erfahrung im Möbel- und Umzugsbereich reicht als Familientradition bis 1982 zurück.

Steffen Gruß (Heilpraktiker)

Über den Autor: Steffen Gruß Steffen Gruß ist staatlich geprüfter Heilpraktiker mit eigener Fachpraxis in Bad Füssing / Bayern. Mit über 20 Jahren Erfahrung in der klinischen Naturheilkunde ist er spezialisiert auf Diagnostik, asiatische Medizin und manuelle Therapie. Als Referent für Naturheilkunde und medizinisches Grundwissen gibt er sein Fachwissen regelmäßig an medizinisches Fachpersonal und Patienten weiter. Sein Ziel auf diesem Portal ist die evidenzbasierte Vermittlung von Alternativmedizin und moderner Ernährungslehre. Er ist Mitglied im Fachverband deutscher Heilpraktiker. Mehr erfahren: Steffen Gruß | LinkedIn | Über uns » Fachportal Gesundheit

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