Gesundheitsthemen

Krankenkassenzuschuss für Hörgeräte erhalten

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Ihr HNO-Arzt bei einem Besuch eine Schwerhörigkeit diagnostiziert, stellt er Ihnen in der Regel eine Verordnung über die medizinische Notwendigkeit von Hörgeräten aus.
  • Es darf sich nicht nur um eine unerhebliche Einschränkung der Hörfähigkeit handeln. Die Verstehensquote beim Hörtest muss unter 80 Prozent liegen, um einen Krankenkassenzuschuss für Hörgeräte zu erhalten.
  • Mit der Verordnung des Arztes gehen Sie in ein Fachgeschäft für Hörgeräte.

 

Wann habe ich Anspruch auf einen Krankenversicherungszuschuss?

Hoergeraete 1

Ein Hörgerät kann eine Lösung für verschiedene Hörprobleme oder Hörverluste sein. Bei Vorliegen eines Hörverlustes haben versicherte Personen in Deutschland Anspruch auf einen Krankenkassenzuschuss für Hörgeräte. Als ersten Schritt muss ein HNO-Arzt die Schwerhörigkeit diagnostizieren. Um eine Hörgeräteverordnung vom Arzt zu erhalten, muss der Hörverlust im Bereich der Frequenzen 500 bis 4.000 Hertz bei mindestens 30 Dezibel (dB) liegen.

Mit dem Rezept des Arztes gehen Sie dann in ein Fachgeschäft für Hörsysteme. Ein Hörgeräteakustiker ermittelt bei einem professionellen Hörtest, welchen Hörgerätetyp Sie benötigen. Ihre neuen Hörgeräte sollen Ihre Kommunikationseinschränkungen im täglichen Leben minimieren oder komplett beseitigen.

Ein Hörverlust kann dauerhaft oder nur vorübergehend sein. Es wird zwischen verschiedenen Graden der Schwerhörigkeit unterschieden. Sie reicht von einer leichten Beeinträchtigung bis hin zur vollkommenen Taubheit. Um einen Kassenzuschuss für Ihre Hörgeräte zu erhalten, muss die Beeinträchtigung so groß sein, dass Sie in Ihrem täglichen Leben eingeschränkt sind.

Des Weiteren muss Ihr HNO-Arzt abklären, ob möglicherweise auch medikamentöse oder operative Behandlungsmöglichkeiten sinnvoll sein könnten. Der Mediziner wird zudem prüfen, ob Sie überhaupt Hörgeräte tragen wollen und ob Sie imstande sind, die Hörhilfen zu bedienen. Siehe auch folgenden Link: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/hoergeraete-uebernahme-der-kosten-11470

In welcher Höhe werden Hörgeräte von der Krankenkasse bezuschusst?

Hat der behandelnde HNO-Arzt eine Hörhilfe verschrieben, trägt hierzulande die gesetzliche Krankenkasse die Kosten bis zur Höhe des sogenannten Festbetrages. Einen Zuschuss gibt es nur für sogenannte „Kassengeräte“. Diese Modelle müssen die Mindeststandards (mindestens 4 Kanäle zum Einstellen der Klangqualität, Rückkoppelungs- und Störschallunterdrückung, Digitaltechnik, 3 Hörprogramme etc.), erfüllen.

Die gewählten Hörgeräte müssen Ihre Hörfähigkeit wieder so weit verbessern, dass Sie ungehindert Ihren Beruf ausüben und am täglichen Leben teilnehmen können.

Bei Personen, die an einem Hörverlust leiden, der schon an Taubheit grenzt, zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Festpreis als Zuschuss für ein Hörgerät. Des Weiteren kommt die Kasse für Reparatur- und Wartungskosten für sechs Jahre auf. Kommt es innerhalb von dieser sechs Jahre zu Schäden, die diesen Betrag übersteigen, müssen Sie die zusätzlichen Wartungskosten selbst übernehmen. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, eine Hörgeräteversicherung abzuschließen.

Im Falle, dass eine medizinische Notwendigkeit für die Anschaffung von Hörgeräten für beide Ohren besteht, verdoppeln sich sowohl der zuschussfähige Vertragspreis als auch die Reparatur- und Servicepauschalen.

TIPP: Sie haben frühestens nach sechs Jahren wieder Anspruch auf einen Zuschuss für neue Hörgeräte durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Wenn Sie glauben, dass die erstattungsfähigen Grundmodelle Ihre Bedürfnisse nicht erfüllen, dann stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme des Vertragspreises.

Wenn Sie sich für höherpreisige Hörgeräte (mit Smart-Funktionen) und modernste Technik interessieren, die sich auch mit Multimediageräten verbinden lassen, müssen Sie den Aufpreis selbst berappen. Denn die Kassen übernehmen pro Hörgerät wie berichtet nur einen Festbetrag. Dazu müssen Sie auch noch einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.

Aber Vorsicht! Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Bezuschussung durch die Krankenkasse. Trotzdem entscheiden sich viele gesetzlich Versicherte für Hörgeräte mit aufzahlungspflichtigen Zusatzfunktionen. In den meisten Fällen zeigen sich die Kassen ohnehin kulant.

Krankenkassenzuschuss bei Privatversicherten

Hierzulande haben auch Privatversicherte einen Anspruch auf einen Zuschuss für ihre Hörgeräte. Die Höhe des Vertragspreises richtet sich in der Regel nach den Vereinbarungen in der Versicherungspolice. Das Leistungsspektrum darf nicht unter dem der gesetzlichen Krankenversicherung liegen.

In der Regel ist der Zuschuss für Hörgeräte höher als bei der gesetzlichen Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass eine medizinische Indikation vorliegt. Falls es aus Sicht des HNO-Arztes nötig ist, dass Patienten bei beiden Ohren Hörgeräte tragen, ist auch für Privatversicherte eine Verdopplung der Zuzahlung möglich.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie unter einem Hörverlust leiden, dann warten Sie nicht zu lange. Vereinbaren Sie einen Termin in einem Hörgerätefachgeschäft. Dort wird man Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. In der Regel können Sie Ihre Hörgeräte sogar probetragen und in unterschiedlichen Umgebungen testen.

Steffen Gruss

Hallo, mein Name ist Steffen Gruß. Ich bin Heilpraktiker und beschäftige mich seit gut 20 Jahren mit den Themen Gesundheit, alternative Medizin und Ernährung. Neben der eigenen Praxis, gebe ich mein Wissen und die Erfahrungen in Seminaren, Workshops und Vorträgen weiter. Auf diesem Fachportal veröffentliche ich regelmäßig neue Beiträge und informiere Interessierte darüber, welche Möglichkeiten es gibt, seiner Gesundheit etwas Gutes zu tun.

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