Krankenversicherung
Krankenversicherung – Für den Ernstfall abgesichert sein
Seit 2009 besteht in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Allerdings entspricht das nicht ganz der tatsächlichen Situation. Laut dem Statistischem Bundesamt sind in Deutschland haben mehrere 100.000 Menschen keine Krankenversicherung. Und die Tendenz ist steigend.
Gesetzlich versichert, private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung, was soll man nehmen? Viele Angebote verwirren zum Teil mehr, als das sie hilfreich sind. Dabei ist es in der heutigen Zeit extrem wichtig optimal abgesichert zu sein. Denn schnell kann es passieren, das durch einen Sport- oder Arbeitsunfall, Krankheit, Übergewicht, Regulationsstörungen (oxidativer Stress) sowie psychische Belastungen und Erschöpfung (Burn Out, Nebenniereninsuffizienz) die Lebensqualität erheblich einschränkt sein kann.
Lesen Sie hier welche Versicherungsmöglichkeiten und unterschiedliche Leistungen es gibt.
Private Krankenversicherungen
Finanzielle Leistungen
Max. Selbstbeteiligung pro Jahr
Der monatliche Versicherunsbeitrag reduziert sich, wenn Sie sich mit einem bestimmten Beitrag pro Jahr an den Arztkosten beteiligen.
Tipp: Als Angestellte sollten Sie darauf achten, Ihre Selbstbeteiligung nicht zu hoch anzusetzen. Der Arbeitgeber übernimmt zwar die Hälfte Ihres Beitrages, nicht aber die Selbstbeteiligung.
Krankentagegeld pro Tag
Das Krankentagegeld dient in der privaten Krankenversicherung als finanzielle Absicherung bei einem, durch lange Krankheit verursachten, Arbeitsausfall. Gesetzlich ist der Arbeitgeber zwar zu einer Lohnfortzahlung verpflichtet, diese läuft aber nach 42 Tagen aus.
Freiberufler und Selbstständige dagegen sind vom ersten Tag an betroffen. Der vereinbarte Tagessatz wird Ihnen die gesamte Woche ausgezahlt. (Mo. bis So.)
Krankenhaustagegeld pro Tag
Krankenhaustagegeld wird für jeden Aufenthaltstag im Krankenhaus an den Privatversicherten ausgezahlt.
Das Krankenhaustagegeld ist bei der privaten Krankenversicherung nicht zwingend notwendig, da für Privatversicherte in der Regel im Krankenhaus keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Der Verzicht auf das Krankenhaustagegeld führt zur Verminderung des Beitrages.
Bei einem krankheitsbedingten Arbeitsausfall haben Sie als Arbeitnehmer 42 Tage gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Sie sollten daher den 43. Tag wählen. Selbstständige und Freiberufler dagegen sind vom ersten Krankheitstag an betroffen.
Der Versicherungsbetrag erhöht sich, wenn Sie Krankentagegeld bereits ab dem ersten Tag in Anspruch nehmen. Sollten Sie die Möglichkeit haben, im Falle von Krankheit auf Ersparnisse zurückzugreifen, wählen Sie am Besten einen späteren Zeitpunkt. Wir empfehlen einen Zeitpunkt ab der dritten Woche. (22. Tag)
Krankenhausleistungen
Chefarztbehandlung
Sie können optional wählen, ob Sie die die stationäre Behandlung von einem Chefarzt bzw. Spezialisten durchführen lassen wollen.
Die Chefarzt -bzw. Spezialistenbehandlung ist in vielen Tarifen mit inbegriffen.
1-Bett- oder 2-Bett Zimmer
Sie haben die Möglichkeit, im Krankenhaus zwischen mehreren Zimmerkategorien zu wählen.
Ein 1-Bett-Zimmer ermöglicht Ihnen Ruhe und begünstigt eine schnelle Genesung. Die Auswahl für ein 2-Bett Zimmer ist die kostengünstigere Variante.
Zusatzleistungen bei privaten Krankenversicherungen
Privatärztliche Behandlung
Eine privatärztliche Behandlung ist nur im Rahmen der privaten Krankenversicherung möglich.
Ihnen steht ein größerer Leistungsumfang durch Spezialisten zur Verfügung. Dazu gehört unter anderem die freie Arztwahl (ambulant und im Krankenhaus) oder die Unterbringung in 1- oder 2-Bett-Zimmern.
alternative Heilmethoden
Ärzte und Heilpraktiker bieten eine große Anzahl an alternativen Heilmethoden an.
Dazu gehören unter anderem homöopathische Behandlungen oder chinesische Medizin sowie der Einsatz von Massagen. Je nach Tarif übernimmt die Private Krankenversicherung die Behandlungskosten.
Zahnbehandlung
Die Zahnbehandlung umfasst alle regulären Behandlungen, die ein Zahnarzt durchführt.
Je nach Tarif erstattet eine private Krankenversicherung 75-100 Prozent der Behandlungskosten.
Heilpraktiker
Je nach Tarif übernimmt die Private Krankenversicherung die Kosten für eine Behandlung durch einen Heilpraktiker.
Zahnersatz
Der Zahnersatz umfasst Kronen, Brücken, Implantate und Prothesen.
Je nach Tarif erstattet die Private Krankenversicherung in der Regel 40-80 Prozent der anfallenden Behandlungskosten.
Sehhilfe
Die Zusatzleistung Sehhilfe umfasst Brillen und Kontaktlinsen.
Je nach Tarif erstattet die Private Krankenversicherung bis zu 100 Prozent der Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen. Brillengestelle werden mit einem Betrag bis zu 100 Euro bezuschusst.
Private Krankenzusatzversicherung
Auch als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich wie ein Privatpatient behandeln zu lassen.
Je nach Tarif deckt eine ambulante Zusatzversicherung die zusätzlichen Kosten für diese Behandlung ab.
Im Gegensatz zur ambulanten Zusatzversicherung bleibt bei GKV-Ergänzungstarifen der Status des Kassenpatienten bestehen.
Die Versicherung springt dann ein, wenn Zuzahlungen fällig werden. Dies sind z. B. besondere Medikamente oder Sehhilfen.
Sie können den Versicherungsumfang auf Ihren persönlichen Bedarf ausrichten und zusätzlich weitere Leistungen integrieren.
Dies sind beispielsweise Kostenerstattungen für privatärztliche Behandlungen, Zahnersatz oder Zuschüsse zu Sehhilfen.
Nicht gewünschte Leistungen hingegen können Sie weglassen und so die Beiträge senken.
Berufsunfähigkeits-Versicherung
Sie können selber bestimmen, ab wann der Schutz in Kraft treten soll.
Beachten Sie, dass der Versicherungsbeginn immer nur der Erste eines Monats sein kann. Der Beginn sollte nicht länger als sechs Monate in der Zukunft liegen. Die monatliche Rente der Berufsunfähigkeitsversicherung soll bei langer Krankheit die Versorgungslücke schließen.
Wir empfehlen Ihnen, nicht weniger als 60-70 Prozent Ihres Nettogehalts als monatliche Rente abzusichern.
Europäische Krankenversicherungen
Eine europäische Krankenversicherung ist im Grunde nichts anderes ist als eine internationale Krankenversicherung, welche Ihren Geltungsbereich auf Europa begrenzt.